2021 ist ein gutes Jahr über einen Neubau nachzudenken
Denn … mit einem Neubau kann man den stetig steigenden Energiekosten entgegen wirken … und obendrein gibt es in 2021 einige interessante stattliche Einsparungen und Förderungen:
1. Vorteil 2021: das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Die bisher geltenden uneinheitlichen Gesetze EnEV (Energieeinsparverordnung), EnEG (Energieeinspargesetz) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) wurden in dem neuen einheitlichen GEG (Gebäudeenergiegesetz) zusammen gefasst, welches seit dem 1. November 2020 gilt. Ein großer Pluspunkt des neuen GEG ist sicherlich, dass die gesetzlichen energetischen Vorgaben nicht verschärft wurden, sondern der letzte Stand der davor gültigen EnEV bestehen bleibt – somit werden sich die Baukosten in energetischer Hinsicht im Jahr 2021 nicht erhöhen. Also eine gute Gelegenheit in 2021 zuzugreifen und ein Neubauprojekt in Angriff zu nehmen, denn in den kommenden Jahren werden die energetischen Vorgaben, und damit die daraus resultierenden Mehrkosten, sicherlich weiter steigen.
2. Vorteil 2021: Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
Im Jahr 2019 wurde eine rentable Steuererleichterung für alle privaten Bauherren geschaffen, die neuen Wohnraum zur Vermietung schaffen, die noch bis zum 31.12.2021 gilt. In den ersten vier Jahren kann eine vermietete Neubauwohnung mit bis zu 5 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden, sofern die Neubauwohnung für 10 Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet wird. Somit lohnt es sich über eine oder sogar zwei Einliegerwohnungen im neuen Haus nachzudenken, um für die eigenen Kinder oder Eltern Platz zu schaffen, oder einfach das eigenen Haus wesentlich schneller abzuzahlen.
3. Vorteil 2021: „nur moderate“ Steigerung der Baustoffkosten
In den letzten Jahren sind die Baustoffkosten jährlich erheblich gestiegen und haben Neubauvorhaben in finanzieller Hinsicht belastet. Auch im Jahr 2021 wird sich dieser Preissteigerungstrend fortsetzen, jedoch voraussichtlich weitaus moderater als in den letzten Jahren, d.h. die Kostensteigerung wird in 2021 wohl geringer ausfallen als in den letzten Jahren. Trotzdem ist es als Bauherr wichtig auf eine Festpreisgarantie von zum Beispiel 12 Monaten zu bestehen, damit während der Planungsphase eintretende Kostensteigerungen das Baubudget des Bauherrn nicht belasten. Denn die Entwicklung der Baustoffkosten kennt seit Jahren nur eine Richtung, auch wenn diese 2021 voraussichtlich geringer ausfallen wird.
4. Vorteil 2021: in 2021 wird bei der Förderung durch KfW / BAFA alles NEU
Die Förderungen von Neubauvorhaben und Altbausanierungen durch die KfW und das BAFA werden ab Januar 2021 mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) neu geordnet, die Geltungsdauer der neuen Förderrichtlinien ist bis 2030 angelegt. Die bisherigen Förderungen durch die KfW und das BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien werden damit zusammengefasst und grundlegend neu organisiert, die Aufteilung erfolgt ab 2021 in drei gebündelte Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Eine kleine Auswahl zentraler Kernpunkte der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG):
- Höhere Förderung bei Einsatz erneuerbarer Energien durch EE-Klassen („Effizienzhaus EE“-Boni in Höhe von zusätzlich 2,5 % im Neubau sowie Erhöhung der Höchstsumme der förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit).
- Neue Förderung der Nachhaltigkeit durch NH-Klassen, sofern der Neubau eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhält („Effizienzhaus NH“-Boni in Höhe von zusätzlich 2,5 % im Neubau).
- Zukünftig kann bei allen Förderungen zwischen Zuschuss- und Kreditvariante gewählt werden.
- Vereinfachte Antragstellung.
